Katze & Urlaub: Einreisebestimmungen für Katzen

Mit Heimtierausweis und Impfung klappt’s!

Sie planen einen längeren Aufenthalt im Ausland und wollen Ihre Katze mitnehmen? Das ist grundsätzlich kein Problem, als Haustiere dürfen Katzen in alle Länder einreisen. Je nach Land benötigt Ihre Katze aber einen Heimtierausweis, eine Tollwutimpfung und eventuell ein Gesundheitszeugnis.

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EINREISE VON KATZEN IN EU-LÄNDERN

Wer mit seiner Katze in den Urlaub fahren will, muss sich mit den geltenden Einreisebestimmungen beschäftigen. - Quelle: Shutterstock.com

Wollen Sie mit Ihrer Katze in ein anderes Land reisen, gelten in der Regel spezielle Einreisebestimmungen für das Tier. Innerhalb der EU dürfen pro Person im Reiseverkehr maximal 5 Katzen mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Zudem gelten folgende Regeln:

  • Seit Ende 2014 muss für jedes Tier ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.
  • Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden könne: D.h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.
  • Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Eine Ausnahme gilt für Wettbewerbe und Ausstellungen wie etwa Katzen-Shows. In diesem Fall darf die Höchstzahl von 5 mitreisenden Katzen überschritten werden. Zusätzlich gilt:

  • Es muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen, dass die Tiere für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.
  • Diese Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein.
  • Die Tiere dürfen nicht den Besitzer wechseln.

TOLLWUT-SCHUTZ

Die Tollwut ist eine seit dem Altertum bekannte akute Infektionskrankheit durch das Rabiesvirus, die eine tödliche Gehirnentzündung verursacht und in der Regel durch den Biss eines tollwutkranken Tieres übertragen wird. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe (PEP) verläuft eine Tollwutinfektion auch beim Menschen innerhalb von 15 bis 90 Tagen tödlich.

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheit, haben alle Länder Regelungen zum Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut erlassen. Für die Einreise von Katzen gilt daher:

  • Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass die Katze über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
  • Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten.
  • Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen. Erst dann hat sich ein wirksamer Impfschutz ausgebildet.
  • Wird eine Wiederholungsimpfung erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der letzten Impfung verabreicht, so entspricht diese Impfung einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).

WICHTIG: Wenn Sie aus bestimmten Ländern zurück in die EU wollen, müssen Sie bei der Einreise einen Antikörpernachweis für Tollwut erbringen!

Das gilt zum Beispiel für Länder wie Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika, die einen anderen Tollwutstatus haben als das Heimatland in der EU. Hier müssen Urlauber bereits vor der Abreise daran denken, bei ihrem Tier einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen – und zwar frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung.

Bei folgenden Nicht-EU-Ländern brauchen Tiere bei der Wiedereinreise in die EU keinen extra Antikörpernachweis für Tollwut: Großbritannien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Russische Föderation, Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Nordmazedonien, Hongkong und Singapur.

EINREISE VON KATZEN IN NICHT-EU-LÄNDER

Für Nicht-EU-Länder gelten wiederum eigene Einreisebestimmungen, über die Sie sich vor der Reise unbedingt informieren sollten. Eine gute Anlaufstelle ist die jeweilige Botschaft des Reiselands: dort erfahren Sie, welche Vorschriften für die Einreise von Tieren gelten.

Viele Nicht-EU-Länder in Europa haben sich der EU-Regelung angeschlossen: Für die Einreise in die Schweiz, nach Liechtenstein, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Monaco und Gibraltar genügt der EU-Heimtierausweis mit der Tollwutimpfung.

EINREISE VON KATZEN IN DIE USA

Bei einer Reise in die USA hängt es vom Bundesstaat ab, welche Einreisebestimmungen gelten. Einige US-Bundesstaaten verlangen bei Katzen den Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung. Generell gilt: Haustiere müssen bei der Einreise in die USA gesund sein. Ob ein Gesundheitszeugnis benötigt wird, bestimmt das jeweilige Bundesland.

  • So verlangt etwa der Bundesstaat New York bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 30 Tage ist.
  • In Florida muss die Katze eine gültige Tollwutimpfung nachweisen können.
  • Kalifornien verlangt keine Zertifikate bei der Einreise von Katzen.

WICHTIG: Da die Einreisebestimmungen der einzelnen US-Bundesstaaten variieren, sollten Sie sich vor Einreise bei den zuständigen Behörden des Zielortes über die lokalen Bestimmungen informieren.

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